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Platzordnung Bogensportgelände
Kyffhäuser Kameradschaft Heere
(Stand 15.12.2021)
Inhalt:
1. Grundsatz
2. Allgemein
3. Haftung
4. Sauberkeit
5. Sicherheit
6. Sonstiges
1. Grundsatz
1.1 Die nachfolgende Platzordnung gilt für alle Personen, die sich auf dem Bogensportgelände der Kyffhäuser Kameradschaft Heere aufhalten.
1.2 Das Gelände des Bogensportplatzes befindet sich im Eigentum der Gemeinde Heere. Diese hat das Gelände an die Kyffhäuser Kameradschaft Heere verpachtet. Für den ordnungsgemäßen Betrieb des Bogensportgeländes sind die Bogensportler der Kyffhäuser Bowhunter Heere verantwortlich.
2. Allgemein
2.1 Das Bogensportgelände der Kyffhäuser Kameradschaft Heere, incl. des Wäldchen, darf außerhalb der regulären Trainingszeiten nur von geübten Vereinsmittglieder genutzt werden. Trainingszeiten sind unter Training zu finden.
2.2 Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur unter Aufsicht eines geübten Vereinsmitgliedes am Trainingsbetrieb teilnehmen.
2.3 Das Betreten des Bogensportgeländes, incl. Wäldchen, von Nicht-Vereinsmitgliedern ist außerhalb der regulären Trainingszeiten verboten.
2.4 Das Betreten des Bogensportgeländes erfolgt auf eigenen Gefahr.
3. Haftung
3.1 Das Schießen mit Bogen oder Blasrohr erfolgt auf eigene Gefahr.
3.2 Die Sicherheitsregeln sind einzuhalten. Siehe Sicherheitsregeln.
3.3 Für den Verlust oder Diebstahl von Wertgegenständen kann die Bogensportabteilung der Kyffhäuser Kameradschaft Heere oder die Kyffhäuser Kameradschaft Heere keine Haftung übernehmen.
3.4 Für zerbrochenes, Mitglieder eigenes Material (Pfeile, Darts, Bogen), welches durch das Schießen auf oder durch das Ziel hervorgerufen wurde, kann die Bogensportabteilung der Kyffhäuser Kameradschaft Heere oder die Kyffhäuser Kameradschaft Heere keine Haftung übernehmen.
4. Sauberkeit
4.1 Das Bogensportgelände und die Einrichtungen sind von jedem pfleglich zu behandeln und Verunreinigungen sind zu unterlassen.
4.2 Für Abfälle (Papier, Dosen, Auflagen usw.) jeglicher Form gibt es auf dem Bogensportgelände keine Möglichkeit der Entsorgung. Die Abfälle sind von dem Verursacher selbst mitzunehmen.
4.3 Für Zigarettenabfälle stehen zwei sandgefüllte Eimer mit Deckel zur Verfügung. Diese sind entsprechend beschriftet.
4.4 Werden Veranstaltungen durchgeführt, so ist der Organisator, oder ein vom ihm beauftragter Vertreter, dafür verantwortlich, dass das Bogensportgelände in einem ordnungsgemäßen Zustand hinterlassen wird. Die verwendeten Materialien und Gerätschaften sind wieder an den dafür vorgesehenen Stellen zu deponieren. Verunreinigte Gerätschaften, wie z.B. der Grill oder die Feuerschale, sind binnen zwei Tagen zu reinigen.
4.5 Die Auflagen sind nach jedem Training von den Scheibenständern zu entfernen und in die Aufbewahrungsröhre zu stecken.
5. Sicherheit
5.1 Zusätzlich zu dieser Platzordnung sind die Sicherheitsregeln einzuhalten. Siehe Sicherheitsregeln.
5.2 Die Scheibenständer, Bogenständer und sonstigen Aufbauten dürfen nicht bestiegen werden. Es sind keine Klettergeräte. Dieses gilt auch für das Wäldchen. Eltern haften für ihre Kinder.
5.3 Beschädigungen und Mängel an den Scheibenständer, Bogenständer und sonstigen Aufbauten sind umgehend dem Team Planung & Bau mitzuteilen oder bei Gefahr selbst zu beseitigen. Siehe Kontakte.
5.4 Mutwillige Zerstörungen sind vom Verursacher zu ersetzen
5.5 Bestehen Sicherheitsrisiken aufgrund der Vegetation (Bäume, Sträucher, usw.), insbesondere im Wäldchen, so ist der Beauftragte für Grünpflege hierüber zu informieren. Siehe Kontakte.
6. Sonstiges
6.1 Während der regulären Trainingszeiten kann die Toilette im Schützenhaus benutzt werden. Sofern sich keine Mitglieder der Kyffhäuser Kameradschaft Heere oder des Schützenverein Heere im Schützenhaus aufhalten, haben folgende Personen zusätzlich einen Schlüssel: Andreas Scholz, Roland Kuschmann und Max Krause. Die Toiletten sind sauber zu hinterlassen.
6.2 Während des Trainings werden teilweise Fotos aufgenommen. Diese werden ggf. für die Außendarstellung der Bogensportabteilung der Kyffhäuser Kameradschaft Heere im Internet verwendet. Möchte ein Trainingsteilnehmer nicht das er fotografiert und sein Bild für den Internetauftritt der Kyffhäuser Bowhunter Heere verwendet wird, so ist dies dem Fotografen mitzuteilen.
Andreas Scholz, 13.12.2021
Genehmigt: Timo Biedermann
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